HU / AU - Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung

Sicherlich ist die Fahrt zur Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten für jeden Autofahrer ein etwas lästiges Unterfangen.  Bedenken Sie jedoch, daß es auch um Ihre Sicherheit geht. Nichts ist schlimmer als einen Unfall zu verursachen, nur weil z.B. die Bremsen nicht mehr funktionieren. Bei der HU werden u.a. Mängel am  Fahrzeug festgestellt, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und somit nicht nur Ihre Gesundheit / Leben gefährden.

Als Prüfstützpunkt vor Ort arbeitet unser Unternehmen mit dem TÜV-Thüringen zusammen. Die Prüfingenieure nehmen die Hauptuntersuchung, sowie die Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug vor. Ihr Vorteil dabei ist, daß festgestellte Mängel an Ihrem Fahrzeug gleich von unserem Fachpersonal behoben werden können, ohne das Sie nochmal in eine Werkstatt fahren müssen. Das erspart Ihnen Zeit und Kosten.

Unser Tip: Lassen Sie von uns einen TÜV-Vorab-Check an Ihrem Auto vornehmen! Dabei kontrollieren unsere Kfz-Mechaniker Ihr Fahrzeug auf relevante Mängel, die bei der TÜV-Prüfung zum Durchfallen führen würden. Somit können diese  Mängel schon vor der Hauptutersuchung beseitigt werden, sodaß Ihr Auto gleich bei der ersten HU-Prüfung die TÜV-Plakette erhält.  Mit unserem TÜV-Vorab-Check  vermeiden Sie  eine erneute Wiedervorführung  und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten der HU-Nachprüfung.

So wird die HU-Plakette gelesen

HU-Plakette-TÜV
HU-Plakette - Die Zahlen geben an, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Wann Ihr Fahrzeug zur TÜV-Hauptuntersuchung muß, können Sie im Fahrzeugschein und am hinteren Kennzeichen erkennen. Auf dem Nummernschild befindet sich ein runde farbige Plakette mit Zahlen drauf. Je nach Fälligkeitsjahr unterscheiden sich die TÜV-Plaketten in der Farbe.

In der Mitte der Plakette ist ein Kreis mit einer Zahl. Diese Zahl gibt das HU-Fälligkeitsjahr an. Hier im Beispiel steht die "21" für das Jahr 2021.

Am Rand der Plakette stehen Zahlen. Die Zahl, die ganz oben steht, - auf 12-Uhr sozusagen -, gibt an, in welchem Monat die nächste Hauptuntersuchung spätestens ansteht.
Hier im Beispiel steht die "2" für Februar ganz oben.

Fazit:

Die gelbe Beispiel-Plakette hier sagt also aus, das die nächste Hauptuntersuchung spätestents im Februar 2021 fällig wird. Das Fahrzeug hat bis einschließlich Februar 2021 TÜV.

Wann muß mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung / TÜV ?

Ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen muß in regelmäßigen Zeitabständen auf seine Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Die gesetzliche Grundlage für die Hauptuntersuchung ist in §29 StVZO geregelt.

Art des Fahrzeugs   Zeitabstand der Prüfungen
Motorrad   24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassunng

danach
36 Monate


24 Monate
Pkw
- zur Personenbeförderung nach PBefG
- Krankenkraftwagen
- Behindertentransport
mit max. 8 Fahrgasplätzen
  12 Monate
Transporter (mit LKW-Zulassung)
bis 3,5t GG
nach der ersten Zulassunng

danach
36 Monate


24 Monate
Wohnmobil bis 3,5t GG nach der ersten Zulassunng

danach
36 Monate


24 Monate
Wohnmobil über 3,5t bis 7,5t GG nach der ersten Zulassunng

danach
24 Monate


12 Monate
Wohnmobil über 7,5t GG   12 Monate
Anhänger,
angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
- bis 0,75t GG
- oder ohne eigener Bremslage
nach der ersten Zulassunng

danach
36 Monate


24 Monate
Anhänger,
angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
- über 0,75t bis 3,5t GG
  24 Monate
Anhänger,
angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
- über 3,5t bis 10t GG
  12 Monate
Welche Unterlagen muß ich bei der HU / AU vorlegen?

Für die Abnahme Ihres Fahrzeugs bei der Hauptuntersuchung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: den Fahrzeugschein)
  • ggf. vorhandene Abnahmebestätigungen für nachträglich vorgenommene An- und Umbauten
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Zubehör, wie z.B. für Aluräder
Welche Fahrzeuge müssen zur Hauptuntersuchung (HU / TÜV) ?

Zur Hauptuntersuchung müssen alle Fahrzeuge, die mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.

Was passiert, wenn mein Auto die HU-AU-Prüfung nicht besteht?

Wenn Ihr Fahrzeug durch die HU-Prüfung oder AU-Prüfung fällt, dann wird keine neue HU-Plakette erteilt. Sie erhalten  gleich vor Ort einen TÜV-Bericht, auf dem alle HU-relevanten Mängel aufgeführt sind.  Nach Beseitigung der Mängel erfolgt eine Wiedervorführung, eine sogenannte Nachprüfung. Da die HU-Nachprüfung wieder mit Kosten und Zeit verbunden ist, empfehlen wir Ihnen vor der generellen Hauptuntersuchung von unserer Werkstatt einen TÜV-Vorab-Check machen zu lassen. Dabei können TÜV-relevante Mängel festgestellt und gleich behoben werden, damit Ihr Fahrzeug gleich bei der ersten TÜV-Prüfung die HU-Plakette erhält.

Was passiert, wenn ich den fälligen HU-Termin überziehe und mit einer abgelaufen HU-Plakette fahre?

Der Monat und das Jahr auf der HU-Plakette ist bindend. Nach dem letzten Tag des fälligen Monats besitzt Ihr Fahrzeug keine gültige HU-Plakette mehr. Der TÜV Ihres Autos ist abgelaufen. Wenn Sie mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette weiterfahren, tragen Sie das Risiko, z.B. bei der Schuld- und Haftungsfrage, wenn Ihr Auto in einem Unfall verwickelt ist, oder bei einer Verkehrskontrolle.

Vielleicht wird bei einem Monat überziehen die Strafen noch nicht so hoch sein wie wenn Sie schon 1 Jahr über den fälligen HU-Termin sind.
Lassen Sie es lieber nicht darauf ankommen.